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Outsourcing
Der Geschäftsprozeß (auch genannt "externalization") mit dem ein Unternehmen er das
Management des Teils von beseitigt, produktive Tätigkeit, eines Services oder einer
Geschäftsfunktion zu besitzen, um vom Management zu einem einem anderen Unternehmen
anzuvertrauen (angerufen outsourcer, das Versorger ist).
Der gleiche Ausdruck des Outsourcings kennzeichnet auch den Vertrag, mit dem der
Versorger es engagiert wird, diese produktive Phase, diesen Service oder diese
Geschäftsfunktion zur Bevorzugung des ersten Unternehmens mit den
Strukturen und normalerweise auch dem Personal durchzuführen, die von der gleichen
beseitigt werden; solcher Vertrag, die Leistungen auch enthalten, die denen eines
Sendens oder des Vertrages ähnlich sind, nimmt in praktischem ein sein Modell an.
Falls der Versorger , denn die Entwicklung der Anweisung, die im
Outsourcing anvertraut wird , es Arbeiter anstellt, die bereits die
Tätigkeit oder den Service im erneut belieferten Unternehmen durchführten, wird
ungefähr der Konfiguration des Betriebes wie Abtretung der Geschäftsniederlassung
besprochen (und, folglich, ungefähr das applicabilità der Instrumente zum Schutz
der Arbeiter previewed für diesen letzten Fall). In innen der Verbesserung Biagi
des Jobs, previewed es der loyalen Verantwortlichkeit zwischen committente und
Fremdfirma, mit Entlassung zur kunst. Kabeljau 1676 civ., in dem im Fall ein
Unternehmen vertraut es zu anderem Unternehmen einen durchzuführenden Vertrag
mit der erbrachten Niederlassung des Unternehmens an (Art. 32 der d.-lgs.
September 10 2003, n. 276, daß es 6° der Codicil der kunst eingeführt hat.
2112 Kabeljau civ.).
Outsourcing die Bediensteten, zwecks das Unternehmen auf die
Haupttätigkeit (kann zum Betrieb von Spin-off folglich genähert werden) ,
die zu richten ist das c.d. Hauptgeschäftsbereich und kann in den
nicht unternehmerischen Tätigkeiten, wie im Fall allgemeiner Leitung, denn das
Vertrauen zum an dritter Stellebeteiligten der nicht charakteristischen Services
der gleichen Leitung auch sich vorstellen (sieht, vom Letzten, das "externalization"
der Dienstleistungen, die zu den gesundheitlichen Firmen vorgeschrieben werden und
Krankenhausarbeiter von der kunst. 49 von Verordnung-Gesetz September 30 2003, n. 269).
Der Betrieb in der Ausgabe auf einer Kommissionsgrundlage unterscheidet von der
produktiven Dezentralisierung, mit der ein Unternehmen es vom Sein der Hersteller
von Produkte, zu besitzen stoppt und einiges die Realisierung zu vielen
Kleinunternehmen anvertraut (c.d. "terziste").
Quellen: Art. 29 der GesetzDezember 28 2001, n. 448 (geändert vom Gesetz
Januar 16 2003, n. 3); kunst. 32 von d. lgs. der September 10 2003, n. 276
URL: http://www.unitec.it/ita/tesi/venturini/index.html
http://www.mef.gov.it/DAG/quaderni.asp