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Outsourcing

Der Geschäftsprozeß (auch genannt "externalization") mit dem ein Unternehmen er das Management des Teils von beseitigt, produktive Tätigkeit, eines Services oder einer Geschäftsfunktion zu besitzen, um vom Management zu einem einem anderen Unternehmen anzuvertrauen (angerufen outsourcer, das Versorger ist).
Der gleiche Ausdruck des Outsourcings kennzeichnet auch den Vertrag, mit dem der Versorger es engagiert wird, diese produktive Phase, diesen Service oder diese Geschäftsfunktion zur Bevorzugung des ersten Unternehmens mit den Strukturen und normalerweise auch dem Personal durchzuführen, die von der gleichen beseitigt werden; solcher Vertrag, die Leistungen auch enthalten, die denen eines Sendens oder des Vertrages ähnlich sind, nimmt in praktischem ein sein Modell an.
Falls der Versorger , denn die Entwicklung der Anweisung, die im Outsourcing anvertraut wird , es Arbeiter anstellt, die bereits die Tätigkeit oder den Service im erneut belieferten Unternehmen durchführten, wird ungefähr der Konfiguration des Betriebes wie Abtretung der Geschäftsniederlassung besprochen (und, folglich, ungefähr das applicabilità der Instrumente zum Schutz der Arbeiter previewed für diesen letzten Fall). In innen der Verbesserung Biagi des Jobs, previewed es der loyalen Verantwortlichkeit zwischen committente und Fremdfirma, mit Entlassung zur kunst. Kabeljau 1676 civ., in dem im Fall ein Unternehmen vertraut es zu anderem Unternehmen einen durchzuführenden Vertrag mit der erbrachten Niederlassung des Unternehmens an (Art. 32 der d.-lgs. September 10 2003, n. 276, daß es 6° der Codicil der kunst eingeführt hat. 2112 Kabeljau civ.).
Outsourcing die Bediensteten, zwecks das Unternehmen auf die Haupttätigkeit (kann zum Betrieb von Spin-off folglich genähert werden) , die zu richten ist das c.d. Hauptgeschäftsbereich und kann in den nicht unternehmerischen Tätigkeiten, wie im Fall allgemeiner Leitung, denn das Vertrauen zum an dritter Stellebeteiligten der nicht charakteristischen Services der gleichen Leitung auch sich vorstellen (sieht, vom Letzten, das "externalization" der Dienstleistungen, die zu den gesundheitlichen Firmen vorgeschrieben werden und Krankenhausarbeiter von der kunst. 49 von Verordnung-Gesetz September 30 2003, n. 269).
Der Betrieb in der Ausgabe auf einer Kommissionsgrundlage unterscheidet von der produktiven Dezentralisierung, mit der ein Unternehmen es vom Sein der Hersteller von Produkte, zu besitzen stoppt und einiges die Realisierung zu vielen Kleinunternehmen anvertraut (c.d. "terziste").
Quellen: Art. 29 der GesetzDezember 28 2001, n. 448 (geändert vom Gesetz Januar 16 2003, n. 3); kunst. 32 von d. lgs. der September 10 2003, n. 276
URL: 
http://www.unitec.it/ita/tesi/venturini/index.html
       http://www.mef.gov.it/DAG/quaderni.asp

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